Fachkundige Interessenvertretung von Arbeitnehmern, Betriebsräten/ Personalräten und Arbeitgebern
Das Arbeitsrecht hat die Aufgabe, die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu regeln. Diese Rechtsbeziehung wird in einem Arbeitsvertrag festgehalten, der somit den Hauptgegenstand des Arbeitsrechts bildet. Die rechtlichen Grundlagen, auf denen das Arbeitsverhältnis beruht, sind allerdings auf verschiedene Teildisziplinen verstreut.
Ein Teil des Arbeitsrechts ist das Individualarbeitsrecht, welches die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern regelt. Es erfasst insbesondere:
- die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses, dessen Inhalt, aber auch Störungen des Arbeitsverhältnisses und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Fragen der Befristung, Vergütung, Abmahnung, Versetzung, der Krankheit und der Entgeltfortzahlung
- Fragen der Arbeitszeit, des Arbeitsvertrages, des Arbeitszeugnisses
- Fragen des Kündigungsschutzes und Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
Dagegen ist das kollektive Arbeitsrecht der Teil des Arbeitsrechts, der die Rechtsbeziehungen von Gewerkschaft, Arbeitgeberverbänden und Betriebs- sowie Personalräten, hierzu gehören unter anderem:
- das Tarifvertragsrecht
- das Betriebsverfassungsrecht
- das Personalvertretungsrecht
Die Arbeitsrechtler unserer Kanzlei können im Kollektivarbeitsrecht:
- für Sie Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen verhandeln
- Sie beim Abschluss eines Interessenausgleiches oder Sozialplans beraten und vertreten
- Betriebsräte und Personalräte sowie Arbeitgeber außergerichtlich in Einigungsstellenverfahren sowie gerichtlich in Beschlussverfahren vertreten
Darüber hinaus sind wir für Sie im Recht des öffentlichen Dienstes tätig. Dieses regelt das Recht der Tarifbeschäftigten und Beamten. Hierbei beraten und vertreten wir Sie:
- in Auseinandersetzungen bei Bewertungen und Beurteilungen
- in Fragen der Einstellung, der Besoldung und Versorgung
- bei Befristung, Ein- und Höhergruppierung, Nebentätigkeit, Umsetzung, Versetzung und Kündigung